Das monatliche Schuldgeld richtet sich nach dem Familiennettoeinkommen (FNE) und beträgt:

  • für das erste Kind: min. 75€ bis max. 180€
  • für das zweite Kind: min. 50€ bis max. 120€
  • für das dritte und alle weiteren Kinder: min. 25€ bis max. 60€

Ab 01.08.2026 beträgt das monatliche Schulgeld:

  • für das erste Kind: min. 76,65€ bis max. 183,96€
  • für das zweite Kind: min. 51,10€ bis max. 122,64€
  • für das dritte und alle weiteren Kinder: min. 25,55€ bis max. 61,32

(siehe §1, Schulgeldordnung: "...Das Regelschulgeld und die weiteren daraus abgeleiteten Beträge werden jeweils zu Beginn des Schuljahres (1.8.) um die jährliche amtliche Inflationsrate des statistischen Bundesamtes in Deutschland, die zum 31.12.
des laufenden Schuljahres festgestellt wurde, angepasst.)

Die Details entnehmen Sie bitte unserer Schulgeldordnung.